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Ratgeber

Was kostet es, die Heizung zu tauschen?

Aktualisiert am

Den Tausch einer Gas- oder Ölheizung führt RTC-Service in Waghäusel mit Einbau für 3.500 – 7.500 € aus, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet 9.500 – 24.000 € vor Abzug einer Förderung. Wo Sie in der Spanne landen, entscheidet nicht der Kessel, sondern das Haus: der Zustand der Heizkörper und Leitungen, die Abgasführung oder der Aufstellort und ein hydraulischer Abgleich, der separat 450 – 1.300 € kostet. Alle Zahlen sind Richtpreise von RTC-Service aus Waghäusel-Kirrlach, Stand Oktober 2026.

Die Richtpreise im Überblick

Das sind die Spannen, in denen unsere Aufträge liegen – einschließlich Material, Montage und Inbetriebnahme. Sie stammen aus derselben Preisliste wie unsere Angebote und der Rechner weiter unten. Neben der neuen Heizung stehen hier die Posten, die zu einem Tausch gehören.

Was ein Heizungstausch und sein Umfeld kosten – Richtpreise RTC-Service, Stand Oktober 2026
Leistung Was dazugehört Richtpreis mit Einbau
Gas- oder Ölheizung tauschen Demontage, Montage, Inbetriebnahme, Entsorgung der Altanlage 3.500 – 7.500 €
Wärmepumpe (Luft-Wasser) Planung, Außen- und Inneneinheit, Anbindung, Inbetriebnahme, Förderantrag 9.500 – 24.000 €
Hydraulischer Abgleich Berechnung, Einstellung der Ventile, Dokumentation 450 – 1.300 €
Fußbodenheizung Verlegung, Verteiler, Anbindung 700 – 1.500 € je 10 m²
Heizungswartung Inspektion, Reinigung, Einstellung, Protokoll 150 – 350 €

Richtpreise für Privathaushalte, vor Abzug einer Förderung. Verbindlich ist das schriftliche Angebot mit Festpreis nach der kostenlosen Besichtigung, das Sie in der Regel binnen 24 Stunden erhalten. Was wir sonst an Heizung und Sanitär ausführen, steht auf der Seite Heizung und Sanitär in Waghäusel.

So läuft ein Heizungstausch ab

Eine Heizung ist kein Gerät, das man gegen ein neues tauscht und anschließt. Der Preis in der Tabelle deckt eine Reihe von Schritten ab, und jeder entscheidet mit darüber, ob die Anlage später sparsam läuft:

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    Besichtigung und Bestandsaufnahme

    Wir sehen uns Kessel, Heizkörper, Leitungen, Warmwasserbereitung und die Abgasführung beziehungsweise den möglichen Aufstellort einer Wärmepumpe an. Die Besichtigung ist kostenlos und findet vor dem Angebot statt, nicht danach – sonst wäre das Angebot eine Schätzung.

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    Angebot mit Festpreis und Entscheidung

    Sie bekommen ein schriftliches Angebot, in dem der hydraulische Abgleich und ein möglicher Tausch einzelner Heizkörper eigene Positionen sind. Wer mit einer Förderung rechnet, klärt sie vor dem Auftrag – die Reihenfolge dazu steht weiter unten.

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    Demontage und Montage

    Die Altanlage kommt raus und wird entsorgt, die neue Heizung wird gesetzt und an Heizkreis, Warmwasser und Strom angeschlossen. Der Stromkreis kommt aus derselben Hand, weil Elektrotechnik bei uns zum Betrieb gehört.

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    Abgleich, Inbetriebnahme, Einweisung

    Hydraulischer Abgleich, Regelung und Heizkurve werden auf das Haus eingestellt, dann folgen Probelauf und Einweisung. Die Unterlagen zur Anlage und das Protokoll des Abgleichs bleiben bei Ihnen.

Was die Spanne bestimmt

Die Spanne beim Tausch ist breit, weil Häuser verschieden sind. Wie weit unten oder oben Sie landen, lässt sich vorher an diesen Punkten abschätzen:

  • Die Art der neuen Heizung. Ein neuer Kessel ersetzt den alten an derselben Stelle. Eine Wärmepumpe braucht einen Platz für das Außengerät, einen eigenen Stromkreis und ein Haus, das mit niedriger Vorlauftemperatur warm wird. Ihre Preise und Voraussetzungen stehen im Ratgeber Wärmepumpe: Kosten mit Einbau.
  • Die Abgasführung. Bei Gas- und Ölkesseln gehört der Weg der Abgase zur Planung. Ob der vorhandene Schornstein passt oder angepasst werden muss, sehen wir bei der Besichtigung und nicht erst am Montagetag.
  • Heizkörper und Leitungen. Alte, sehr kleine Heizkörper oder undichte Leitungen können einzelne Posten dazukommen lassen. Das steht dann als eigene Zeile im Angebot.
  • Warmwasser und Speicher. Ob der Speicher bleibt, ersetzt oder vergrößert wird, verschiebt den Preis spürbar.
  • Der Zustand des Verteilnetzes. Ohne hydraulischen Abgleich läuft auch eine neue Heizung mit unnötig hohem Verbrauch. Er kostet 450 – 1.300 € und gehört in jede ehrliche Rechnung.

Was den Preis kaum bewegt: die Marke. Teuer wird ein Tausch durch das, was um das Gerät herum nötig ist, nicht durch den Aufkleber darauf.

Hydraulischer Abgleich und Wartung

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die er braucht. Ohne ihn werden die Räume nahe an der Heizung zu warm und die entfernten nicht richtig warm, und die Anlage läuft mit unnötig hoher Temperatur. Er ist der kleinste Posten in der Tabelle mit der größten Wirkung auf die Heizkostenrechnung. Welche Rolle er bei der Förderung spielt, steht im nächsten Abschnitt.

Nach dem Tausch bleibt die jährliche Wartung: Inspektion, Reinigung, Einstellung und ein Protokoll. Wir setzen dafür 150 – 350 € an – auch für Anlagen, die wir nicht selbst eingebaut haben.

Was seit 2026 gilt – und was Sie über Förderung wissen sollten

Gesetz. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes. Die frühere Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen muss, ist damit entfallen. Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen: Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Hybridheizung und Biomasseheizung ebenso wie weiterhin Gas- und Ölheizungen. Für Gas und Öl soll ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil gelten. So fasst es die Bundesregierung zusammen. Eine funktionierende Heizung muss niemand herausreißen, und eine defekte darf repariert werden.

Förderung. Die Heizungsförderung für Privatpersonen läuft über die KfW (Programm 458). Nach deren Angaben werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und der Anschluss an ein Wärmenetz gefördert; ein Vorhaben muss die Energieeffizienz verbessern oder den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen und die Optimierung des Heizsystems einschließen, etwa durch einen hydraulischen Abgleich. Ein neuer Gas- oder Ölkessel steht nicht auf dieser Liste. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, und sie steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Erst Antrag, dann Auftrag. Der Antrag muss nach Angabe der KfW vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine Bedingung enthalten, die ihn erst mit der Zusage wirksam werden lässt – ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als unzulässiger Vorhabenbeginn. Deshalb klären wir die Förderung vor dem Auftrag. Bei Heizungs- und Wärmepumpenprojekten übernehmen wir die Förderanträge, wie auf der Seite Heizung und Sanitär beschrieben. Eine Förderhöhe nennen wir hier bewusst nicht: Sie hängt vom Einzelfall ab und ändert sich – zuletzt zum 21. Juli 2026.

Nach dem Einbau. Für Wärmepumpen, die nach 2023 in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten in Betrieb gegangen sind, sieht § 60a eine Betriebsprüfung vor, die unter anderem den hydraulischen Abgleich, die Reglereinstellung und die Vorlauftemperaturen umfasst. Wer ein Mehrfamilienhaus betreut, sollte das bei der Planung berücksichtigen.

Wer sich unabhängig informieren möchte, findet bei der Verbraucherzentrale Artikel zum Heizungstausch und zur Wärmepumpe.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was kostet es, eine Gas- oder Ölheizung zu tauschen?

Der Tausch kostet bei RTC-Service 3.500 bis 7.500 € einschließlich Demontage, Montage, Inbetriebnahme und Entsorgung der Altanlage. Wo Sie in der Spanne landen, hängt vom Haus ab: von der Abgasführung, dem Zustand der Heizkörper und Leitungen und dem Warmwasserspeicher.

Was kostet stattdessen eine Wärmepumpe?

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet 9.500 bis 24.000 € einschließlich Planung, Außen- und Inneneinheit, Anbindung, Inbetriebnahme und Förderantrag – vor Abzug der Förderung. Die Voraussetzungen stehen im Wärmepumpen-Ratgeber.

Muss ich meine Heizung austauschen oder auf Wärmepumpe umstellen?

Nein. Eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen, und eine defekte darf repariert werden. Die frühere Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen müssen, ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29. Juli 2026 entfallen; neue Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig, für sie ist ab 2029 ein wachsender Bioanteil vorgesehen.

Brauche ich beim Heizungstausch einen hydraulischen Abgleich?

Es lohnt sich: Ohne Abgleich läuft eine Heizung mit unnötig hoher Temperatur und verbraucht mehr. Er kostet 450 bis 1.300 €. Wer die Wärmepumpen-Förderung der KfW nutzen will, muss das Heizsystem optimieren, etwa durch einen hydraulischen Abgleich.

Gibt es für einen neuen Gas- oder Ölkessel eine Förderung?

Nach den Angaben der KfW werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und Wärmenetzanschlüsse gefördert; ein neuer Gas- oder Ölkessel gehört nicht dazu. Eine Förderhöhe nennen wir nicht, weil sie vom Einzelfall abhängt und sich ändert. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden.

Wer stellt den Förderantrag?

Bei Heizungs- und Wärmepumpenprojekten übernehmen wir die Förderanträge. Welche Bausteine in Ihrem Fall zusammenkommen, klären wir bei der Besichtigung, bevor irgendetwas beauftragt wird – denn ein Vertrag ohne Bedingung zur Förderzusage zählt als unzulässiger Vorhabenbeginn.

Was kostet die Wartung nach dem Tausch?

Die Heizungswartung kostet 150 bis 350 € und umfasst Inspektion, Reinigung, Einstellung und ein Protokoll – unabhängig davon, wer die Anlage eingebaut hat.

Steht im Angebot ein fester Preis?

Ja. Die Spannen auf dieser Seite dienen der Orientierung, bevor jemand bei Ihnen war. Nach der kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit Festpreis, in der Regel binnen 24 Stunden – mit dem hydraulischen Abgleich und einem möglichen Heizkörpertausch als eigenen Positionen.

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